Neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung

03.03.2022 - 21:53

Leider ändert die Bundes-/Landesregierung aktuell sehr häufig die Regeln bzw. die "Regel-Auslegung".
Sport ist ab dem 04. März 2022 grundsätzlich wieder mit 3G möglich. Weitere Details entnehmt ihr dem folgenden Link vom Landessportsbund NRW - der LSB NRW ist immer sehr aktuell mit der Aktualisierung!


Hier findet Ihr den Link zur aktualisierten Coronaschutzverordnung in der ab dem 04. März 2022 gültigen Fassung.


Aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Weiterführende Links:

nrw_Logo


Der Landessportbund NRW hat die neuen Regeln sehr gut zusammengefasst. 
LSBNRW_Logo


Allgemeine Hinweise

  • Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ .
  • Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verbindlich vorgeschrieben.
  • Zur Kontrolle von digitalen Impfnachweisen ist die  CovPassCheck App des Robert-Koch-Institutes zu empfehlen.
  • Die Maskenpflicht gilt nach wie vor in geschlossenen Räumen und im Außenbereich, wenn ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Quellen:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

https://www.mags.nrw/

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