Wiederaufnahme des Sportbetriebs - UPDATE per 30. Mai 2020

29.05.2020 - 22:43

*** UPDATE 30.05.2020 ***

Ab dem Pfingstwochenende (30. Mai 2020) gelten weitere Lockerungen für den Sportbetrieb in NRW. Unsere Regelungen gelten im wesentlichen unverändert weiter. Einzelne Passagen haben wir in den u.a. Anlagen in Anlehnung an die Empfehlungen des LSB NRW angepasst. Einleitend möchten wir an dieser Stelle Herrn Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender des LSB NRW) und Herrn Stefan Klett (Präsident LSB NRW) zitieren aus Ihrer heutigen Mitteilung:

"Komplexität der CoronaSchVO mit Anlagen hat zugenommen – Erläuterung für Vereine notwendig

Die neue CoronaSchVO enthält einerseits nicht alle Lockerungen, die für den 30. Mai erwartet wurden und andererseits auch Lockerungen, die nicht zu erwarten waren. Die Zahl der Querweise zwischen Paragrafen innerhalb der CoronaSchVO und zwischen CoronaSchVO und Anlagen hat zugenommen, die Zahl der Kapitel in den Anlagen ebenso. Aus unserer Sicht ist es für viele Vereine nicht mehr leistbar, diese Regelungen im Detail auszulegen und zu interpretieren. Deshalb haben wir eine Übersicht über die aktuelle Lage auf einer Seite erstellt, die eine Orientierung bieten soll, siehe Anlage. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden. Letztverantwortlich bleiben die handelnden Personen vor Ort. Und damit sind nicht nur Vereinsverantwortliche, sondern auch jedes sporttreibende Mitglied und natürlich die Kommunen als wichtige Sportstättenträger gemeint. Wichtig ist u. E. auch der Hinweis, dass es sich wie schon bei den zurückliegenden Lockerungen um grundsätzliche Möglichkeiten handelt. Weder ist eine sofortige Umsetzung geboten, noch eine bestimmte Frist, innerhalb der eine vor Ort gewünschte Umsetzung zu erfolgen hat. Wir empfehlen unverändert, alle vorhandenen Möglichkeiten individuell zu prüfen und behutsam umzusetzen, angepasst auf die örtlichen Verhältnisse und die eigenen Möglichkeiten.

Entscheidende Veränderungen ab dem 30.05.2020 sind (wir konnten noch nicht alle Detailfragen klären und werden zeitnah weiter informieren):

  • Uneingeschränktes Training (auch Kontaktsport) im Leistungssport ist jetzt nicht nur an den Bundesstützpunkten, sondern auch an Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse indoor und outdoor möglich.
  • Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen mit geeigneten Vorkehrungen (Hygiene, Infektionsschutz, Zutrittskontrolle, Einhaltung Mindestabstand) genutzt werden.
  • Im Freien ist nicht kontaktfreier Sport (also ohne Mindestabstand) als Training in Gruppen von max. 10 Personen möglich.
20200530_Orientierungshilfe_LSBNRW....."
*** UPDATE 12.05.2020 ***

Mittlerweile sind weitere Details bekannt und veröffentlicht worden zu aktuellen Coronaschutzverordnung (Stand 07. Mai 2020). Die Dokumente findet ihr weiter unten im Download.

Außerdem hat der KSB Wesel das Ganze einmal in Bild und Ton gefasst:

KSB_YouTube



Hallo liebe Sportlerinnen und Sportler,

mit großer Freude haben wir die Regierungserklärung zur "Wiederaufnahme des Sportbetriebs" am Mittwoch vernommen. Demnach ist Vereinssport bereits ab Donnerstag (7. Mai) unter freiem Himmel wieder möglich. Ab dem 11. Mai (Montag) wird die wochenlang vermisste sportliche Betätigung dann sogar in Sporthallen, Kursräumen oder in vereinseigenen Fitnessstudios erlaubt sein

stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften

Auch die Sportstätten in Sonsbeck werden in der nächsten Woche zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes wieder geöffnet.

Für die Sportlerinnen und Sportler des SV 1919 Sonsbeck e.V. haben wir in Anlehnung an die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab dem 07. Mai 2020 gültigen Fassung sowie den darauf aufbauenden Empfehlungen und Leitfäden des Landessportbundes NRW einen Leitfaden zusammengestellt.

Leitfaden des SV 1919 Sonsbeck e.V.   >>>NEU AB 30. Mai 2020<<<
Leitfaden

Dieser gilt für alle Sportlerinnen und Sportler des SV 1919 Sonsbeck e.V.

- insbesondere für alle Abteilungsverantwortlichen, Trainer und Übungsleiter -

aber natürlich auch für alle Eltern.

Außerdem sind neben den Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften leider auch einige Formalien einzuhalten. Die nachfolgenden Erklärungen sind für SportlerInnen bzw. Eltern (bei minderjähringen Kindern) wie beschrieben ausnahmslos und zwingend vorzulegen. Gleiches gilt für die Erklärung der TrainerInnen/ÜL.

Erklärung Eltern_Sportler   Erklärung Trainer

Außerdem müssen die TrainerInnen/ÜL wie im Leitfaden beschrieben eine "Anwesenheitsliste" führen. Diese "Anwesenheitslisten" wollen wir digital führen. Hierzu werden wir in Kürze an dieser Stelle weitere Informationen erteilen.

Bitte lest Euch in Ruhe die Dinge durch und beschäftigt Euch damit. Wir werden uns weiter an die Situation herantasten müssen und sicherlich werden in der Praxis noch Fragen, Probleme und weitere Anregungen auftauchen. Bleibt positiv und optimistisch und lasst uns gemeinsan versuchen, die Situation bestmöglich zu bewältigen!

Wie so vieles in dieser ungewöhnlichen Zeit ist auch die "Wiederaufnahme des Sportbetriebes" nicht "einfach so" zu bewältigen. Aber wie fast alles werden wir ganz sicher auf das beim SV 1919 Sonsbeck e.V. meistern - und zwar ... gemeinsam stark!

In diesem Sinne wünschen wir Euch allen ein schönes Wochenende und weiterhin alles Gute und ganz viel Gesundheit!

Euer Hauptvorstand


ANLAGEN:

Der  Landessportbund NRW hat alles zum Thema "Wiederaufnahme Sportbetrieb" auf folgender Internetseite gebündelt und verlinkt. Insbesondere die Wegweiser/Leitfäden des LSB für Vereine sowie TrainerInnen/ÜL solltet Ihr Euch anschauen.

LSB

Weitere übergeordnete Regelungen der einzelnen Sportverbände (DLV, DFB, DTB, DVV, DTTB) sowie Sportbünde (LSB, DOSB) findet ihr hier:

2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung   >>NEU ab 30.05.2020<<

200506_coronaschvo_ab_07.05.2020

CoronaSchVo05-11

CoronaSchVOAuslegung05-11

2020-05-29_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer  >>NEU ab 30.05.2020<<

2020-05-07_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer-UEL_LSB

2020-05-29_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine  >>NEU ab 30.05.2020<<

2020-05-07_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine_LSB

20200507_ZehnLeitplanken_DOSB

DFB_Organisatorisches_Konzept_zur_Wiederaufnahme_des_Trainingsbetrieb__003_

DLV_Deutscher_Leichtathletikverband

20200423_DTB-Handlungshinweise_vereinseigenes_Fitness-Studio

20200423_DTB-Handlungshinweise_Fitness-und_Gesundheitssport_Stufe1

20200423_DTB-Handlungshinweise_Fitness-und_Gesundheitssport_Stufe2

20200423_DTB-Handlungshinweise_Kinderturnen

20200423_DTB-Handlungshinweise_Sportarten_incl.Stufen

DTTB_Deutscher_Tischtennis-Bund

DVV_Deutscher_Volleyball_Verband


Hier könnt Ihr Euch die Pressekonferenz der Staatssekretärin Andrea Milz noch einmal anschauen (ab ca. 9:30 Minute)

PK Andrea Milz; 07. Mai 2020

Andrea Milz







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