Alle aktuellen Leitfäden auf einen Blick... UPDATE gültig ab 21.10.2020
Für den Sport – insbesondere für den Nicht- kontaktfreien Sport - gelten Ausnahmen, die für andere gesellschaftliche Aktivitäten nicht zulässig sind. Um diese Privilegien nicht zu gefährden werden alle Verantwortlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen sowie Aktiven nachdrücklich aufgefordert, sich ausschließlich im Rahmen dieser Ausnahmen zu bewegen. Sie helfen dadurch mit, dass der Sportbetrieb weiter laufen kann!
Corona-Update vom 21. Oktober 2020 - gültig ab 21.10.2020
Nachdem im Kreis Wesel die 7-Tages-Inzidenz über den Wert von 50 gestiegen ist, hat der Kreissportbund Wesel (KSB) neue Bestimmungen für den Kreis Wesel festgelegt. Für den SV 1919 Sonsbeck trifft das in erster Linie die Fußball-Abteilung. Unser Hygienekonzept liegt der Gemeinde und dem Gesundheitsamt vor und muss b.a.w. nicht immer wieder neu zur Vorlage gebracht werden. Alle Regelungen sind mit der zuständigen Behörde der Gemeinde Sonsbeck abgesprochen. Es muss jederzeit mit Kontrollen des Trainings- und Spielbetriebs gerechnet werden!
In Absprache mit Gemeinde Sonsbeck, den Sonsbecker Schulen sowie dem SV Sonsbeck werden die Sonsbecker Turnhallen ab nächste Woche Montag, 26.10.2020 b.a.w. geschlossen bleiben und stehen dem Sportbetrieb nicht zur Verfügung.
Wir bitten daher alle Sportler, Zuschauer und Gäste noch einmal mit Nachdruck um Beachtung der geltenden Regelungen! Insbesondere gilt im gesamten Sportpark Maskenpflicht für ALLE! Außerdem ist die "Rückverfolgbarkeit" weiterhin unbedingt sicherzustellen!
Bestimmungen für den Kreis Wesel - KSB Wesel
Aus der ab dem 17.10.2020 geltenden Coronaschutzverordung sowie den Regelungen des Kreis Wesel ergeben sich folgende Änderungen für den Sport:
- Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen
- Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
- Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde
- die Sonsbecker Sporthallen bleiben ab kommenden Montag, 26.10.2020 für den Schul- und Sportbetrieb geschlossen
Alle Empfehlungen und Leitfäden des Landessportbundes NRW findet ihr >>HIER<<:
>>Klick<< Hier findet ihr die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW - gültig ab 17.10.2020 >>KLICK<<
Desweiteren haben der Hauptvorstand des SV 1919 Sonsbeck e.V. und Verantwortliche der Gemeinde Sonsbeck am 16.09.2020 getagt und gemeinsam Vereinbarungen zur Nutzung der Duschräume und Umkleidekabinen in den Turnhallen sowie im Willi-Lemkens-Sportpark abgestimmt und in den Corona-Leitfaden des SV 1919 Sonsbeck e.V. als Anlage eingefügt.
Corona-Leitfaden SV Sonsbeck
Anlage: Regelungen zur Nutzung der Duschräume und Umkleidekabinen
20200508 Erklärung SportlerInnen vor Sporteinheit_2in1
20200508 Erklärung SportlerInnen vor Sporteinheit
20200508 Erklärung Trainer Übungsleiter
Mithilfe des nachfolgenden "Formulares" (Link) wird ab sofort die Anwesenheit von SportlerInnen und TrainerInnen des SV 1919 Sonsbeck e.V. erfasst. Bitte klickt einfach auf den >LINK< und speichert Euch diesen gerne ab oder "legt ihn Euch auf Eurem Handy ab". Die Daten werden auf einem gesicherten Online-Speicher des SV Sonsbeck abgelegt und sind nur von einem autorisierten Personenkreis abrufbar bzw. einsehbar. Der Verein stellt damit sicher, dass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Bitte maximal 29 Teilnehmer und 1 Trainer erfassen.
>>Anwesenheitsliste SV Sonsbeck<<
Neben den allgemeinen Regelungen gelten für Wettkämpfe, "Spielbetrieb Fußball" usw. spezielle Verordnungen, die von den einzelnen Abteilungen aufzustellen und zu verfassen sind. Die Leichtathletik-Abteilung hat diese für den Wettkampf am 19.07.2020 bereits veröffentlicht:
Sonsbecker Track Meeting - Hygienekonzept
Die Fußballabteilung hat ebenfalls ein spezielles Hygienekonzept mit besonderen Regelungen für den Spielbetrieb aufgesetzt
Fußball Hygienekonzept